#02 - OER – freie Bildungsressourcen

Was sind Open Educational Resources?

Der Begriff Open Educational Resources wurde 2002 erstmals von der UNESCO definiert. Open Educational Resources, kurz OER, sind freie Bildungsressourcen, die kostenlos genutzt, bearbeitet und weiterverbreitet werden dürfen. Da in Österreich jedes Werk per se dem Urheberrecht unterliegt, ist beispielsweise eine Bearbeitung und Weiterverbreitung von Lehrinhalten durch Dritte untersagt. Dies ist nur mit der expliziten Erlaubnis der Urheberin bzw. des Urhebers möglich. OER werden von der Urheberin bzw. dem Urheber mit einer entsprechenden Lizenz versehen, welche die Nachnutzung ausdrücklich regelt. Ein Lizenzmodell, welches beispielsweise in diesem Zusammenhang verwendet wird, sind die sogenannten „Creative Commons“-Lizenzen. Diese stehen nicht im Widerspruch zum Urheberrecht, sondern stellen eine Nutzungsregelung dar.

Die TU Graz empfiehlt allen Angehörigen der Universität (Studierenden, Lehrenden bzw. allen Bediensteten) in der seit November 2020 gültigen OER-Policy eigene oder in Kooperationen erstellte Lern- und Lehrressourcen mit einer offenen Lizenzierung zu versehen. Hingewiesen wird dabei insbesondere auf die offenen Lizenzen „Creative Commons Attribution” (CC BY) und „Creative Commons Attribution Share Alike” (CC BY-SA) in der jeweils aktuellen Version.

Logo CC BY

Inhalte einfach nutzen – zusätzlich die:den Urheber:in und etwaige Änderungen angeben sowie auf den Lizenztext verlinken

Logo CC BY-SA

Inhalte einfach nutzen – hier ist die Angabe der:des Urheberin:Urhebers sowie etwaige Änderungen und ein Link zur jeweiligen Lizenz notwendig. Wenn die Inhalte wiederveröffentlicht werden, muss dies unter der gleichen Lizenz („share alike“) passieren

Weitere Informationen zu den Lizenzen finden Sie auf der Seite der Creative Commons.

Welche Voraussetzungen muss ein Material erfüllen, um OER zu sein?

2014 definierte David Wiley OER-Kriterien – die sogenannten „5 Rs“ der Offenheit (Retain, Reuse, Revise, Remix und Redistribute). Diese wurden 2015 als die „5 Vs“ ins Deutsche übersetzt:

  1. Verwahren/Vervielfältigen
    das Recht, Kopien des Inhalts zu erstellen, diesen zu besitzen und darüber zu bestimmen
  2. Verwenden
    das Recht, den Inhalt unterschiedlich einzusetzen (z. B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten
    das Recht, den Inhalt zu bearbeiten bzw. anzupassen und somit zu verändern oder umzugestalten (z. B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen
    das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer bearbeiteten Form mit anderen offenen Inhalten zu kombinieren (z. B. beim Einbauen von Bildern undMusik in ein Video)
  5. Verbreiten
    das Recht, Kopien eines Inhalts im Original oder mit eigenen Überarbeitungen mit anderen zu teilen

Informationen, Fortbildungsangebote und Kontakte für Beratungen zum Thema OER finden Angehörige der TU Graz auf der OER-Seite der TU Graz.

Unser OER-Canvas leitet sie durch die Erstellung von eigenen OER.

Welche Inhalte können freie Bildungsressourcen sein? Welche Form können freie Bildungsressourcen haben?

OER können in verschiedenster Form vorliegen: als Bild, Text aber auch als Video oder gesamte Kurseinheit. Selbstverständlich können nicht nur digitale, sondern auch analoge Inhalte OER sein, beispielsweise kann auch ein gedrucktes Buch mit einer offenen Lizenz versehen werden.

Was sind die Vorteile von OER? Warum sollte ich OER erstellen und verwenden?

Hilfestellung bei urheberrechtlichen Fragen

OER ermöglicht es Lehr- und Lerninhalte zusätzlich zur bestehenden „freien Werknutzung“ (öster. UrhG 42ff.) nutzbar zu machen. Einwandfrei lizenzierte OER-Inhalte ermöglichen es auf „einen Blick“ zu erkennen, wie diese Inhalte von Dritten nachgenutzt werden dürfen, und erlauben ggf. eine Veränderung (z. B. Anpassung eines Textes) und/oder Weiterbearbeitung (z. B. für die gemeinsame Erstellung einer Lernunterlage) der Inhalte.

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Freier und inklusiver Zugang zur freien Bildung

Dies geht mit dem Gedanken einher, dass die Universität grundsätzlich Bildung zugänglich machen sollte. Durch offen lizenzierte Bildungsinhalte kann eine deutlich größere Gruppe von Personen durch deren Nutzung profitieren. Darüber hinaus sind freie Bildungsmaterialien zwar nicht direkt barrierefrei, aber durch die freie Lizenzierung ist es jedoch möglich bestehende Materialien einfach zu adaptieren und in die benötigte Form zu bringen, um Barrierefreiheit weitestgehend zu ermöglichen.

Qualität in der Lehre steigern

Da freie Bildungsressourcen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und weiterbearbeitet werden können, ist es möglich Aktualisierungen und Verbesserungen schneller durchzuführen. Man muss also bei der Erstellung von neuen Bildungsmaterialien nicht immer wieder das Rad neu erfinden, sondern kann auf Expertisen der Kolleginnen und Kollegen aufbauen, diese Inhalte erweitern und an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Durch eine oftmalige Wiederverwendung darf auch von einem qualitativ hochwertigen Lehr- und Lernmaterial ausgegangen werden, da sich vermeintliche Schwachstellen im Kollektiv leichter beheben lassen.

Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten

Durch die Modifikation von OER können die Inhalte flexibel abgeändert werden und so in verschiedensten Bildungskontexten zum Einsatz kommen. Auch Studierende haben die Möglichkeit die Lernunterlagen flexibel mitzugestalten. Dadurch eröffnen sich neue Optionen für den Einsatz im Unterricht. Dieser kann auf offenen Inhalten aufbauen und damit vielfältiger gestaltet werden. Darüber hinaus ist ein studierendenzentrierterer Unterricht möglich.

Mehr Sichtbarkeit für die Lehrleistung

Dadurch dass die Inhalte nicht nur exklusiv den Studierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung vorbehalten sind, hat eine breitere Öffentlichkeit Zugriff auf die Inhalte. Damit wird die Lehrleistung der Lehrenden, die im Zuge der Lehre erbracht wurde, mehr nach außen getragen und dadurch sichtbarer. Damit können sich auch Reputationseffekte einstellen.

Wie und wo kann ich genauere Informationen zum Thema OER erhalten?

An der TU Graz wird jedes Semester eine interne Weiterbildung zum Thema „Urheberrecht und Open Educational Resources“ abgehalten. Seit Sommersemester 2019 gibt es die Möglichkeit ein von der TU Graz ausgestelltes und österreichweit anerkanntes OER-Zertifikat zu erlangen. Hierfür ist neben dem Besuch der oben genannten Weiterbildung der Abschluss eines offenen Online-Kurses zum Thema, sowie das Erstellen und Veröffentlichen erster eigener OER-Objekte erforderlich.

Literaturverzeichnis

Wiley, David. „The Access Compromise and the 5th R.“ The Access Compromise and the 5th R. 03. April 2014.

Muuß-Merholz, Jöran. „Zur Definition Von ‚Open‘ in ‚Open Educational Resources‘“ – Die 5 R-Freiheiten Nach David Wiley Auf Deutsch Als Die 5 V-Freiheiten.“ OERinfo – Informationsstelle OER. 23. Januar 2018.

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Autorin:

Maria Haas

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