Barrierefreiheitserklärung

Die Technische Universität Graz (TU Graz) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://telucation.tugraz.at

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Die Technische Universität Graz ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Websites zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil unserer technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir setzen folgende redaktionelle Maßnahmen, um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen: auf der Website gesamt durch ein WordPress-Theme, das Barrierefreiheit ermöglicht; in Texten durch vordefinierte Überschriften und Formatvorlagen; bei Bildern durch Alternativtexte und Bildunterschriften; bei Videos durch Untertitel; bei Audio durch Transkripte; durch barrierefreie Dokumente und barrierefreie Webformulare.
  • Für die Redakteurinnen und Redakteure der Websites werden Leitfäden und Möglichkeiten zur Weiterbildung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Wir führen regelmäßige Qualitätskontrollen der Websites zur Barrierefreiheit durch.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderung in die Entwicklung der Barrierefreiheit der Webseite ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Maßnahmen

Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Videos: Da verlinkte Videos zum größten Teil auf der Videoplattform Youtube oder TUbe gehostet sind, ist es derzeit nicht möglich, Audiodeskriptionen für diese Videos zur Verfügung zu stellen.
  • Dokumente: Vereinzelte Dokumente, wie z. B. der Autor:innen-Leitfaden im PDF-Format sind derzeit noch nicht barrierefrei verfügbar. Zu den PDF-Dateien der englischen TELucation-Beiträge gibt es aktuell aus Ressourcengründen noch keine barrierearme Alternative, jedoch können die Artikel online als barrierearme Version gelesen werden.
  • Farbkontrast: Abweichungen vom geforderten Farbkontrast können bei Logos oder in Ausnahmefällen bei farbigen Boxen mit Textinhalt nicht ausgeschlossen werden.
  • Navigierung mit Tastatur: Die Seite ist prinzipiell durch Tastaturbedienung navigierbar, jedoch ist die aktuelle Position nicht immer hervorgehoben.
  • Englische Beschriftungen: Einige Navigationshilfen zum Vor- und Zurückblättern und Weiterlesen sind aufgrund eines Problems im Code auch auf der deutschen Website auf englisch beschriftet.
  • Überschriftenformate: Die Überschriften in der Kategorienübersicht werden zum Teil als h3 statt als h1 getaggt. Dies ist ein Bug, an dessen Behebung gearbeitet wird.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.12.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Technischen Universität Graz durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte senden Sie sämtliche Anregungen an telucation@tugraz.at. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren