#03 - Virtuelle Lehre an der Technischen Universität Graz
Richtlinie des Rektorats und des Senats
Achtung: die Richtlinie zur virtuellen Lehre wurde im Oktober 2021 erneuert. Weitere Informationen finden Sie in der Ergänzung zu diesem TELucation-Artikel.
Definition von „Virtueller Lehre“
Es gibt eine Vielzahl von digitalen Lehr- und Lernelementen bzw. -formaten. Darüber hinaus erlaubt das Internet die Teilhabeform der „virtuellen Präsenz“ in Lehrveranstaltungen, die im Unterschied zur „realen Präsenz“ vermittelt und daher nicht direkt ist, sich aber durch aktive Lehrtätigkeit auszeichnet. Virtuelle Lehre umfasst demnach sämtliche Ausprägungen von textueller bzw. audiovisueller virtueller Präsenz in Form von synchroner, also unmittelbarer Interaktionsmöglichkeit, als auch asynchroner, also zeitversetzter Interaktionsmöglichkeit. Bei der Verwendung des Begriffs der Präsenz oder Präsenzlehre, handelt es sich im Kontext der Sammelmappe ausschließlich um reale Präsenz – der virtuelle Anteil wird mit virtueller Lehre umschrieben.
Das Drei-Säulen-Modell für die Virtuelle Lehre an der TU Graz
Um Virtuelle Lehre an der TU Graz nachhaltig zu verankern, wird in der Richtlinie ein Drei-Säulen-Modell vorgeschlagen:
Säule A:
Der Einsatz von digitalen Lehr- und Lernelementen bzw. -formaten ist als didaktisches Mittel zur Anreicherung der Präsenzlehre immer möglich.
Säule B:
Virtuelle Lehre als didaktisches Mittel im Rahmen von Vorlesungen oder dem Vorlesungsteil einer VU ist bis zu einem Schwellwert von 20% der abzuhaltenden SSt durch die Lehrenden frei umsetzbar.
Säule C:
In sämtlichen anderen Fällen ist der Anteil der virtuellen Lehre durch die Arbeitsgruppe Studienkommission und die Curricula-Kommission für Bachelor-, Master- und Diplomstudien bzw. die Curricula-Kommission für Doktoratsstudien und Universitätslehrgänge zu genehmigen und entsprechend im Curriculum zu verankern
Für alle drei Säulen gilt in jedem Fall, dass der Anteil der Kontaktstunden zwischen den Lehrenden und den Studierenden im beauftragten Ausmaß gegeben sein muss.
Drei Säulen für die online-gestützte Lehre
Säule A
Fundament der Säule bildet ein mediengestütztes didaktisches Element
Initiative: Durch einzelne Lehrende
Rahmen: Didaktisch fundierter Medieneinsatz als Mehrwert
Qualitätssicherung: Lehrveranstaltungsevaluation
Motivation: Möglichkeit zur Verbesserung der Lehrqualität.
Der „Preis für exzellente Lehre“ nimmt mit einer eigenen Kategorie insbesondere auf entsprechende Lehrkonzepte Rücksicht
Fokus: Sämtliche Lehrangebote
Ziel: Qualitätssicherung durch den Einsatz von neuen Lehr- und Lernmethoden
Säule B
Fundament der Säule bildet ein online-gestütztes Element
Initiative: Durch einzelne Lehrende
Rahmen: Vorgabe eines prozentualen Maximalumfangs je LV
durch die CuKo im Curriculum
Qualitätssicherung: Zwingende Evaluation der Maßnahmen
Motivation: Möglichkeit zur Verbesserung der Lehrqualität. Der „Preis für exzellente Lehre“ nimmt mit einer eigenen Kategorie insbesondere auf entsprechende Lehrkonzepte Rücksicht
Fokus: Vorrangig Regelstudien
Ziel: Qualitätssteigerung durch den Einsatz von neuen Lehr- und Lernmethoden
Säule C
Fundament der Säule bildet eine strategische Vorgabe
Initiative:
Rektorat, Senat
Rahmen: Vorgabe im Curriculum, spezifische Beauftragung durch Studiendekan:in / Lehrgangsleiter:in
Qualitätssicherung: Genehmigung durch Studien- und Curriculakommission
Motivation: Die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums ist für viele Voraussetzung für die Entscheidung zu einem unserer Weiterbildungsangebote
Fokus: Berufsbegleitende und internationale Studienangebote
Ziel: Berufsbegleitendes Studieren ermöglichen, insbesondere bei Universitätslehrgängen
Bei schriftlicher Genehmigung durch die:den Studiendekan:in kann jederzeit der virtuelle Anteil (über den Schwellwert) erhöht werden. Die Verankerung im Curriculum sollte jedoch trotzdem angestrebt werden.