#10 - Barrierefreiheit in der digitalen Lehre

Tipps und Tricks für Lehrende

Digitale Lehre führt für viele Studierende zu einer Erleichterung des Studienalltages. Dabei muss darauf geachtet werden, dass digitale Lehre auch für alle Studierenden zugänglich ist. Barrierefreiheit in der digitalen Lehre ist besonders für Studierende mit einer Behinderung wichtig, jedoch für alle Studierenden hilfreich. 

Meistens wird Barrierefreiheit mit Mehrarbeit in Verbindung gebracht. Wenn Sie jedoch im Vorhinein einige organisatorische Aspekte und Regeln in der Planung Ihrer Lehrveranstaltung berücksichtigen, ist der Mehraufwand minimal und schafft Erleichterung für Lehrende und Studierende. 

Nachfolgend haben wir einige Möglichkeiten der Unterstützung für Sie auf einen Blick zusammengefasst. 

Synchrone Lehrveranstaltungseinheiten

Synchrone Online-Lehrveranstaltungen können für Studierende aus verschiedenen Gründen problematisch sein, nicht nur aufgrund einer Beeinträchtigung. Gründe dafür können schlechte Internetverbindungen, Tonprobleme oder mangelnde technische Ausstattung der Studierenden wie bspw. Teilnahme nur mit Handy (kleines Display) sein. Besonders problematisch sind synchrone Online-Lehrveranstaltungen für Studierende mit Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung, da aufgrund schlechter Internetverbindungen oder Tonprobleme Inhalte nicht vollständig erfasst werden können. Ebenso herausfordernd sind diese Lehrveranstaltungen für Studierende mit Blindheit oder Sehbehinderung, da Bildschirminhalte nicht gesehen und vom Screenreader häufig nicht identifiziert werden. 

Tipps für die Barrierefreiheit synchroner Lehrveranstaltungen 

  • Diskussionsfragen und Lehrmaterialien sollten schon im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden. Studierende haben dadurch die Möglichkeit sich auf die Lehrveranstaltung vorzubereiten, wodurch sie trotz Behinderung oder technischer Einschränkungen den Inhalten besser folgen können.
  • Achten Sie auf angemessene Ton- und Bildqualität.
  • Wichtige Abbildungen in Präsentationen, die auf dem Bildschirm sichtbar sind, müssen mündlich beschrieben werden. Dies ist vor allem für Studierende mit Sehbehinderung oder Blindheit relevant, aber auch für jene Studierenden, die über kein oder nur ein kleines Display verfügen.
  • Alle Anforderungen und Arbeitsanweisungen der Lehrveranstaltung sollten klar formuliert und verschriftlicht werden. Beispiele für die Formulierung von guten Arbeitsanweisungen finden Sie auf folgenden Seiten: 
  • Alle Lehrveranstaltungen sollten zusätzlich aufgezeichnet werden und bis zur Prüfung verfügbar sein.
  • Ergänzend sollte eine schriftliche Ausarbeitung (Tafelbilder, Skizzen, Vorlesungs-notizen) den Studierenden zur Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden. Dafür könnten Studierende beauftragt werden, Protokolle oder Mitschriften anzufertigen. Dies wäre eine Erleichterung für Studierende, die Probleme beim Mitschreiben haben (bspw. Studierende mit Seh- oder Hörbehinderung, Gehörlosigkeit, Blindheit, körperlichen Beeinträchtigungen oder Lese-Rechtschreibstörung) und ist hilfreich für alle Studierenden.
  • Schriftliche Unterlagen sollten möglichst barrierearm aufbereitet werden. Einen ausführlichen Leitfaden zur barrierearmen Dokumentenerstellung finden Sie unter TU4U.
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 Tipps zur Interaktion mit Studierenden 

  • Livechats stellen für Studierende mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung, die Screenreader nutzen, oder für Studierende mit Asperger-Autismus, ADHS sowie Lese-Rechtschreibstörung aufgrund der schnellen und teilweise unübersichtlichen Kommunikation eine Barriere dar, sind jedoch auch für Studierende, denen nur Geräte mit kleinen Displays zur Verfügung stehen, herausfordernd. Ist ein Livechat Ihrer Meinung nach trotzdem sinnvoll, dann stellen Sie zusätzlich den Chatverlauf als Protokoll zur Verfügung. Zur Interaktion mit den Studierenden kann im Sinne der Barrierefreiheit auch das Forum zur asynchronen Kommunikation genutzt werden. 
  • Zusatzinformationen wie beispielsweise Links oder weiterführende Literatur können zusätzlich zum Chat oder statt im Chat auch in einem begleitenden Dokument, das im TeachCenter hochgeladen wird, zur Verfügung gestellt werden. 

Asynchrone Lehrveranstaltungseinheiten

Oftmals können Lernziele genauso gut im asynchronen Format erreicht werden. Überlegen Sie sich vor Semesterbeginn, zu welchen synchronen Lehrveranstaltungseinheiten Sie zusätzlich asynchrone Aufgaben und Inhalte zur Verfügung stellen könnten, um Studierende mit einer Beeinträchtigung zu unterstützen. Möchten Sie eine synchrone Einheit durch asynchrone Lehre ersetzen, ist dies jedoch laut dem Satzungsteil Studienrecht (Stand Oktober 2021) genehmigungspflichtig.

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Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Hochschule im Beitrag: #03 Ergänzung - Virtuelle Lehre und Online-Prüfungen im Satzungsteil.

Tipps zu Videos und aufgezeichneten Lehrveranstaltungen

Eine gute Alternative zu synchronen Lehrveranstaltungen oder als deren Ergänzung sind Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen, welche den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. 

Aufgezeichnete Lehrveranstaltungen sollten mit Untertiteln versehen oder durch Transkripte ergänzt werden (betrifft primär Studierende mit Hörbeeinträchtigung, aber auch International Students). 

• Zudem muss darauf geachtet werden, dass sich die Untertitel optisch von Bildinhalten abheben und bestenfalls optional einblendbar sind (relevant für Studierende mit Asperger-Autismus). 

• Bei ausschließlich visueller Vermittlung von Informationen über das Video ist es wichtig, dass Audiodeskriptionen oder Transkripte zur Verfügung gestellt werden (betrifft primär Studierende mit Sehbehinderung oder Blindheit). 

• Wie bereits bei Live-Lehrveranstaltungen ist es auch bei aufgezeichneten Lehrveranstaltungen wichtig, relevante Abbildungen mündlich zu beschreiben und Lehrmaterialien im Vorfeld bereit zu stellen.

Tipps zu Online-Prüfungen

Abhängig vom Grad der Behinderung oder von der Erkrankung gibt es unterschiedliche Optionen, um Online-Prüfungen barrierearm zu gestalten: Es kann erforderlich sein, einzelnen Studierenden mehr Zeit für die Prüfung zu gewähren, was bei TeachCenter-Prüfungen unter „Nutzeränderungen“ einstellbar ist. In anderen Fällen kann es notwendig sein, eine mündliche Prüfung in eine schriftliche umzuwandeln oder umgekehrt. Manche Fragetypen wie zum Beispiel Bildzuordnungen oder Markierungen auf einem Bild sind für Studierende mit Blindheit oder Sehbehinderung nicht gut geeignet. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Prüfungsadaptierung sind im UG 2002 §59, Abs. 1 (12) festgelegt.

Kontakt

Bei weiteren Fragen, wie Sie Ihre Lehre barrierarm gestalten können, wenden Sie sich jederzeit an die Servicestelle Barrierefrei Studieren: barrierefrei-studieren@tugraz.at. Weisen Sie auch Ihre Studierenden auf die Möglichkeit einer Beratung hin!

 

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Melanie Graf-Mandl (Servicestelle Barrierefrei Studieren)